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Verputztes, giebelständiges Wohnhaus mit hohem Sockel. Die Fensterformate des aus dem 18. Jahrhundert stammenden Fachwerkhauses sind leider verändert. Die Hofsituation ist dagegen relativ ungestört erhalten. Charakteristische Elemente sind der seitlich gelegene Eingang (alte Tür, mit gläsernem Vordach) und das auf quadratischem Grundriss errichtete Nebengebäude, dessen Fachwerk (Ständerkonstruktion des 18. Jahrhunderts) an der Rückseite freigelegt wurde. Als wichtiger Bestandteil der historischen Bebauung der Kirchstraße ist die Hofteite schützenswert. Das kubisch hervortretende kleine Nebengebäude, das zu dem von der Straße abgerückten Nachbarhaus (Kirchstraße 50) überleitet, ist wegen seiner städtebaulichen und wissenschaftlichen Bedeutung als Sachteil Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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