Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Repräsentatives, villenartiges Wohnhaus des im KZ ermordeten Wiesecker Arztes Dr. Ludwig Katz. Das 1928 nach Plänen des Architekten Schuhmacher ausgeführte, hervorragend gestaltete Haus zeigt kubische Grundform. Es ist mit einem verschieferten, pyramidal ansteigenden Walmdach (Schleppgaupen) versehen, dessen Traufe weit auskragt. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind der qualitätvolle Natursteinsockel, die plastisch vorspringenden, bandartig ausgebildeten Sohlbankgesimse, die um das gesamte Haus herumgeführt werden, die an den Ecken zusammengerückten, achtfach unterteilten Fenster mit Klappläden, der Erker zur Weidigstraße und die beiden hervorragend gestalteten Eingangsbereiche. Während der zur Kesslerstraße orientierte Vordereingang (Originaltür!) durch eine vorgelagerte Freitreppe und durch einen Balkon, der zugleich als Überdachung dient, hervorgehoben ist, befindet sich das Treppenhaus in einem halbrunden, bis Ins Dachgeschoss reichenden Anbau an der Rückseite. Besonders schöne Details sind die hölzerne Originaltür, die in das trapezförrnig zulaufende Gewände eingelassen ist und von einem fächerförmigen Vordach überfangen wird sowie die Treppenhausfenster mit ihrer gut erhaltenen farbigen Verglasung. Wegen seiner künstlerischen Qualität sowie aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen ist das Haus einschließlich der Gartenanlage und der originalen Einfriedung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |