Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus mit überbauter Hofzufahrt, das Fachwerkgefüge ist vollkommen identisch mit dem benachbarten Bau Steinweg 31. In der Inschrift der Obergeschoß- Schwelle von Steinweg 33 wird Werkmeister KLOS genannt, der mit dem bei Steinweg 31 angeführten KONRAD KLOS identisch sein dürfte. Als Baudatum wird in der Inschrift von Steinweg 33 1774 angegeben, als Bauherren JOHANNES WALTER UND MARGARETH BEIDE EHELEUT. Die Störungen des alten Hausgefüges im Erdgeschoß werden wettgemacht durch die erhaltenen geschnitzten Schmuckformen im Obergeschoß an Eckpfosten und Füllbrettern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |