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Nach der Jahrhundertwende war die Trinkwasserversorgung durch die Dorfbrunnen aufgrund der stark angewachsenen Bevölkerung nicht mehr gewährleistet. Mit dem Bau der Wasserleitung wurden die 28 Brunnen mit der Zeit entbehrlich und verschwanden langsam aus dem Ortsbild. Ein erster Wasserbehälter wurde 1904 angelegt, ein zweiter, der 1930 erstellt wurde, sollte die bis dahin nicht immer ausreichende Wasserversorgung der höheren Ortsteile sichern. Beide Wasserbehälter erhielten monumental gestaltete Stolleneingänge. Der ältere, ganz in Natursteinmauerwerk ausgeführt, zeigt als zentrales Portalmotiv eine rundbogige Blendnische, die von pylonenhaften, schräg zulaufenden Pfeilern flankiert wird. Ähnlich, doch einfacher und in differenziert strukturiertem Putz ausgeführt, ist der links sich anschließende, laut der Inschrift über der Tür 1930 entstandene Teil. Die sorgfältig gearbeiteten, gut gestalteten Stolleneingänge sind wegen ihrer Bedeutung für die Orts- und Technikgeschichte Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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