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Städtebaulich wichtiges Eckhaus in der Kellereigasse, erbaut vermutlich kurz nach 1800. Putzbau mit wahrscheinlich massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss, das traufseitig leicht übersteht. Steiles Mansardsatteldach. Das nach Süden anschließende gleichartig gestaltete Haus 1994 niedergelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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