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Zweigeschossiger, traufständiger Fachwerkwohnbau; der zugehörige vierseitige Hof wird von einem der nördlichen Giebelseite des Wohnhauses sich anschließenden überdachten Hoftor an einer kleinen, platzartigen Erweiterung des Steinwegs erschlossen. In der Obergeschoß-Schwelle des Wohnhauses auf der Traufseite zur Straße einzeilige Inschrift: SOLI DEO GLORIA ANNO DOMINI 1685 DEN 26 TEN MAI HABEN BEIDE EHELEUT MATTHÄUS ENDERS UND KATHARINA DIESEN BAU MITEINANDER DURCH GOTTES HILFE AUFGERICHT WM JOHANN PHILIPP. Mit Ausnahme des verputzten Erdgeschosses ist das Fachwerkgefüge des zweizonigen Baus in seinem weitgehend unveränderten ursprünglichen Zustand sichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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