Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Große, auf allen Seiten umbaute Hofanlage, die die Bebauung auf der östlichen Seite des Steinwegs abschließt; der langgestreckte, dreizonige Wohnbau im Obergeschoß mit einem sichtbaren heterogenen Fachwerkgefüge, das vermutlich auf die 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zurückgeht. Die sich der Längsseite nach Norden anschließende Überbauung des Hofzugangs vermutlich nachträglich. Im Sturz des Hoftores die Inschrift: VON PETER ALLES UND ANNA VERONIKA BEIDE EHELEUT ANNO 1750 DEN SIEBTEN AUGUST WERKMEISTER JOHANN KONRAD KLOS MÜNZENBERG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |