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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlich angrenzendem überdachten Hoftor, beides einer hakenförmigen Hofanlage zugehörig. In der Obergeschoß-Schwelle auf der Straßenseite Inschrift: SOLI DEO GLORIA AUFGERICHT VON PHILIPPUS WALTER UND ANNA ELISABETHA BEIDE EHELEUT DEN 14 TEN TAG JUNI 1765 W.M. JOHANN KONRAD JUNG. Das Fachwerkgefüge der Entstehungszeit im Ober- und Dachgeschoß erhalten. Die Eckpfosten mit geschnitzten Ranken, die Füllbretter als Rollfries. Das Hoftor in den Sturzknaggen der Mannpforte inschriftlich 1768 datiert. Bemerkenswert am Tor die Kopfbänder des Sturzes der großen Wageneinfahrt, die sich bogenförmig zusammenschließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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