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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; in der Schwelle des Obergeschosses auf der Straßenseite Inschrift SOLI DEO GLORIA 1750 DEN NEUNTEN TAG APRIL HAT JOHANN GILBERT JÄGER UND ANNA MARGARETHA BEIDE EHELEUT DIESEN BAU AUFRICHTEN LASSEN DURCH W.M. KLÖS. Das Fachwerkgefüge der Entstehungszeit in Ober- und Dachgeschoß sichtbar und unverändert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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