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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkwohnbau mit seitlich angrenzendem Hoftor; eine hakenförmige Hofanlage ist zugehörig. Das Wohnhaus ist zur Zeit verputzt, das Gefüge eines Baus des 18. Jahrhunderts scheint aber ungestört erhalten zu sein. Als Bestandteil eines sehr einheitlichen Ensembles von Fachwerkbauten am unteren Steinweg Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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