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Fachwerkscheune über Bruchsteinsockel vermutlich noch aus dem 18. Jh; sie schließt den Riegel der Scheunen ab, die zu den Höfen auf der Westseite des Steinwegs gehören. Den Scheunen schließen sich Gärten an, die vom parallel mit dem Steinweg verlaufenden Pfortenweg begrenzt werden. Die Gartenzone durch teilweise Bebauung mit Schuppen und weiteren Nebengebäuden leider gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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