Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Von dem Anwesen Tränkgasse 29 ist nur noch das spätbarocke Hofportal als Sachteil denkmalwert. Es besteht aus drei sandsteinernen Pfosten, die eine Wageneinfahrt und eine schmalere Pforte rahmen. Die Pfosten werden in der Höhe durch jeweils zwei Spiegel unterteilt und über einer Abdeckplatte von einem Aufsatz bekrönt. Die beiden enger zueinander stehenden Pfosten sind durch einen stichbogenförmig gekrümmten Sturzbalken verbunden. Die verschließenden Tore zeitgenössische Arbeiten aus Holz und denkmalpflegerisch ohne Belang. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |