Tränkgasse 32
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Wetteraukreis
Münzenberg
  • Tränkgasse 32
Flur: 1
Flurstück: 67

Vierseitige Hofanlage, die im 18. Jahrhundert unmittelbar vor dem westlichen Abschnitt der Neustädter Stadtmauer errichtet wurde; das giebelständige Hauptwohnhaus in Fachwerkbauweise offenbar von Anfang an mit einem Querflügel entlang der Straße; auf der Straßenseite in der Obergeschoß-Schwelle des Wohnhauses einzeilige Inschrift: GOTT ALLEIN DIE EHR DEN 17 TEN TAG JULI 1733 HAT DER HERR LEUT DEN AMT JOHANN GILBERT KRUG UND SEINE EHELICHE HAUSFRAU ANNA ELISABETHA BEIDE EHELEUT DIESEN BAU AUFRICHTEN LASSEN DURCH JOHANN KONRAD CLOS W.M. Etwas jünger der firstparallele Altenteil ebenfalls im Fachwerk, über den auch eine Inschrift Auskunft gibt: SOLE DEO GLORIA ANNO 1784 HAT JOHANN GILBERT GRIEBE WITWER DIESEN BAU MIT DER HILFE GOTTES DEN 7 TEN TAG JULIUS AUFRICHTEN LASSEN: D.H.C.D.M. Die beiden in schmuckvollem barocken Fachwerk errichteten Wohnbauten werden entlang der Straße von einem überdachten Hoftor verbunden. Im Sturz der Mannpforte nennt auch hier eine Inschrift wieder Bauherren, Baudatum und Zimmermann: DIESES THOR HAT AUFRICHTEN LASSEN HANS GILBERT GRIED/UND SEINE FRAU KATHARINA ANNO 1834 DEN 4. OKTOB. HI CLOS/WM.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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