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Gesamtanlage Gambach
Der Ortskern von Gambach vereinigt eine Vielzahl von siedlungsgeschichtlichen Sachverhalten auf sich, die seine Ausweisung als Gesamtanlage rechtfertigen. Bereits die Lage an einem Südhang, der zu einem größeren Wasserlauf (Wetter) gerichtet ist und der direkte Durchzug eines kleineren Baches sind geradezu idealtypisch für die Wahl eines Siedlungsplatzes in historischer Zeit. Die geschlossene, ringförmige Gestalt des Dorfes, das ursprünglich von einem Haingraben umwehrt war, ist vermutlich auf das hohe Mittelalter zurückzuführen. Von der Dorfbefestigung selbst gibt es keine Spuren mehr; der historische Ortsrand ist im Parzellenbild und in vielen Fällen noch mit den sich dort zusammenschließenden Scheunen ablesbar und war Ausgangspunkt für die Abgrenzung der Gesamtanlage.
Als Gambach noch befestigt war, konnte man das Dorf nur über zwei Torbauten an den Endpunkten der Hauptstraße erreichen. Im größeren Zusammenhang war die Hauptstraße ein ost-westlich verlaufender Verkehrsweg, der dem Wettertal auf der Anhöhe folgte und sich erst in jüngerer Zeit weiter in die Talniederung verlagerte. Vor den angesprochenen Torbauten konnte sich der Verkehr in nord-südlicher Richtung, quer zum Wettertal verteilen. Die historische Wetterbrücke an der Stelle einer älteren Furt unterstreicht die Bedeutung auch dieses Verkehrsstromes, der im Falle der angesprochenen Brücke über die Ortswüstung Nieder-Hörgern nach Rockenberg führte.
Im Ortsinnern Gambachs war die Hauptstraße durch den Kirchhof mit Rathaus, durch den herrschaftlichen Hof (Nr. 22) und durch die Größe ihrer übrigen Hofe als vorrangig ausgewiesen.
Obergasse, Untergasse und Hintergasse folgen dem Ring der Ortsbefestigung, die weiteren Baublöcke sind regelmäßig-rechtwinklig erschlossen. Mit Blick auf Butzbach und Münzenberg, beide in der Nähe Gambachs gelegen, ist festzustellen, daß sich Stadt und Dorf in der grundlegenden Siedlungsstruktur nicht unterscheiden.
In Gambach werden vier historische Mühlen überliefert. Die ehemalige Lohmühle (Obergasse 50) gehört zur Gesamtanlage des Ortskerns, die Pletschmühle vor dem südlichen Ortsrand hat ihre historische Charakteristik eingebüßt und wurde deshalb denkmalpflegerisch nicht berücksichtigt. Die beiden im Wettertal gelegenen Mühlen (Bachmühle und Waschmühle) sind als eigenständige Kulturdenkmäler ausgewiesen (vgl. dort).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |