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Südlich des Gambacher Ortskerns im Wettertal gelegen, inschriftlich 1903 datiert; trotz des Verlustes originaler Bauteile (z.B. Fenster) ist in der Gesamtform der Charakter eines an Vorbildern des Barock und der Renaissance (vgl. Dach oder Treppenturm) ausgerichteten Gebäudes erhalten. Der Gambacher Bahnhof ist in dieser Hinsicht den übrigen dieser aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts stammenden Bahnlinie ähnlich (vgl. etwa Butzbach, Butzbach-Griedel oder Münzenberg). Nicht zuletzt der Zusammenklang dieser Bahnhöfe spricht für eine Bewertung auch des Gambachers als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |