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L-förmige Hofanlage mit überdachtem Tor an der Ecke zur Obergasse, am westlichen Anfang der Hauptstraße; das Hoftor im Sturz der Mannpforte mit Inschrift und Datierung WER WILL BAUEN AN GASSEN UND STRASSEN DER/MUß EIN JEDEN REDEN LASSEN ANNO 1748. Damit ist vermutlich auch der Zeitpunkt der Entstehung des Fachwerkwohngebäudes genannt. Dessen mit geschnitzten Zierformen versehenes Gefüge ist in seiner ursprünglichen Form erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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