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Zweigeschossiges, spätbarockes Fachwerkwohngebäude, das 1843 von der jüdischen Gemeinde erworben und im hinteren Gebäudeteil zur Synagoge umgebaut wurde. In der Pogromnacht 1938 wurde die Inneneinrichtung zerstört. Als in den Jahren darauf das jüdische Leben in Gambach vollkommen ausgelöscht wurde, trat wieder eine private Wohnnutzung an die Stelle des zuvor von der Synagoge beanspruchten Raumes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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