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Dreiseitige Hofanlage, die durch die enge Stellung an der Straße von firstparallelen Haupt- und Nebengebäude und das verbindende überdachte Hoftor im Gambacher Ortsbild von besonderer Prägnanz ist; das Hauptgebäude, ein Fachwerkwohnbau der Zeit um 1700, durch die Ergänzung eines Kniestockes und durch die veränderte Pfostenstellung im Obergeschoß auf der Straßenseite für den Einbau neuer Fenster zwar in seinem ursprünglichen Aussehen verändert, besonders die geschnitzten Schmuckformen bewahren aber seine alte Charakteristik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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