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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus dem frühen 18. Jahrhundert; der Hof in seinem ursprünglichen Aussehen verändert. Das Wohnhaus ist in der vorderen Gebäudehälfte im Ober- und Dachgeschoß unversehrt erhalten. Inschrift in der Obergeschoß-Schwelle auf der Straßenseite mit Baudatum 1708 und Nennung der Bauleute Jörg DEIN und ANNA REGINA BEIDE EHELEUT und des WERKMEISTER JOHANN CASPAR ARG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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