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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das durch seine Lage gegenüber der Einmündung der Eng- in die Obergasse im Ortsbild besonders markant ist; der zugehörige Hof leider nicht in seiner alten Form erhalten. Die im übrigen unleserliche Inschrift in der zur Straßenseite gerichteten Obergeschoß-Schwelle des Wohnhauses nennt als Baudatum 1734.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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