Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Repräsentatives Wohnhaus an der Einmündung der Lindenstraße in die Darmstädter Straße. Zweigeschossig über gelbem Sandsteinsockel, das Walmdach weit überkragend. Putzbau mit schlichter Gesimsgliederung. Nach Osten eingeschossiger Vorbau mit darüber liegendem Austritt, hier seitliche Brüstungsmauern mit Steinkugeln, vorne ornamentales Eisengeländer. Darüber im Dach große Fledermausgaupe mit Austritt, hier ebenfalls Brüstung und Geländer. Der Eingangsbereich nördlich in einer kleinen Loggia. Nach Süden halbkreisförmig vortretender, zweigeschossiger Vorbau, darüber im Dach Schleppgaupe. Moderner Anbau an der Westseite. Als Einfriedung zur Straße Sandsteinmäuerchen mit Pfosten, der Staketenzaun erneuert. Das Haus dürfte um 1910 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |