Lindenstraße 2
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Lindenstraße 2
Flur: 18
Flurstück: 52/5

Repräsentatives Wohnhaus an der Einmündung der Lindenstraße in die Darmstädter Straße. Zweigeschossig über gelbem Sandsteinsockel, das Walmdach weit überkragend. Putzbau mit schlichter Gesimsgliederung. Nach Osten eingeschossiger Vorbau mit darüber liegendem Austritt, hier seitliche Brüstungsmauern mit Steinkugeln, vorne ornamentales Eisengeländer. Darüber im Dach große Fledermausgaupe mit Austritt, hier ebenfalls Brüstung und Geländer. Der Eingangsbereich nördlich in einer kleinen Loggia. Nach Süden halbkreisförmig vortretender, zweigeschossiger Vorbau, darüber im Dach Schleppgaupe. Moderner Anbau an der Westseite. Als Einfriedung zur Straße Sandsteinmäuerchen mit Pfosten, der Staketenzaun erneuert. Das Haus dürfte um 1910 entstanden sein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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