Marktplatz, Marktbrunnen
Marktbrunnen
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Marktplatz
Marktbrunnen
Flur: 1
Flurstück: 1324/3

Ein Ziehbrunnen auf dem Bensheimer Marktplatz wird bereits für das frühe Mittelalter vermutet, für das 14. Jh. kann bereits auf einen Laufbrunnen geschlossen werden. Der Brunnen, der im Laufe der Jahrhunderte mehrfach erneuert wurde, befand sich einige Meter nordwestlich des heutigen Marktbrunnens. 1836 wurde er durch einen neuen Brunnen am jetzigen Standort, mit dem heute noch vorhandenen runden Sandsteinbiet, dem vierseitigen Brunnenstock sowie einer Brunnensäule (Kandelaber), ersetzt. Einen Entwurf hatte der Mainzer Stadtbaumeister Ignaz Opfermann geliefert, der Kandelaber geht auf den Darmstädter Hofbildhauer Philipp Johann Scholl zurück. Als Bekrönung existierte eine Laterne, wohl in Form einer Glasglocke, die bei dem Erdbeben vom 10. Februar 1871 zerbrach. 1895 wurde der Brunnen neu gestaltet, indem man im Wesentlichen die Säule durch ein zusätzliches Zwischenstück ersetzte, auf das man die Figur des hl. Georg stellte. Bereits der Opfermannsche Entwurf von 1835 hatte einen Georg vorgesehen, der ausführende Künstler für diese Plastik sowie weitere Figuren war Bildhauer Renn (vermutlich Hermann) aus Speyer. Im Zuge dieser gravierenden Umgestaltung wurden vermutlich auch die Linden gepflanzt, die teilweise bis heute überlebt haben. Der klassizistische Kandelaber steht als Hauptbestandteil des so genannten Bürgerwehrbrunnens heute auf dem gleichnamigen Platz.

In der Mitte des runden Beckens vierseitiger Brunnenstock mit abschließendem Konsolgesims, an den Kanten Kinderfiguren als Allegorien der Jahreszeiten. Auf allen vier Seiten kunstvoll geschmiedete Wasserspeier, die aus Löwenmasken hervortreten. Der obere Teil des Brunnenstocks mit figürlichen Reliefs in Nischen und zwar die allegorischen Figuren der Gerechtigkeit, des Ackerbaues und des Handwerks. Die Kanten jeweils durch ein Fabelwesen und Ornamentik geschmückt. Darauf ein Sockel mit Kantenvoluten, auf dem der hl. Georg als drachentötender Ritter dargestellt ist. Die Figuren zeugen nicht von hoher künstlerischer Qualität, sind jedoch als Dokumente einer historistischen Umgestaltung wie der gesamte Brunnen von ortsgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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