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Um einen ursprünglich vollkommen geschlossenen vierseitigen Hof auf einer Insel zwischen Wetter und südlich und östlich von ihr verlaufendem Graben wurden zwei Mühlen betrieben. Von der heutigen Hofbebauung sind historisch wertvoll die Gebäude auf der Südseite entlang des Mühlgrabens. Eines davon ist ein Fachwerk-Torgebäude, das von einer Bruchsteinbrücke über den Mühlgraben zu erreichen ist und weiter in den Hof führt. In einem Balken der Durchfahrt die inschriftliche Datierung 1767 und der Hinweis auf die hier ansässigen Müller. Mit 1767 dürfte auch das Baudatum der Bruchsteinbrücke angegeben sein. Während das Torhaus nur Wohnzwecken diente, wurden in den beiden östlich folgenden Bauten, zunächst ein Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts, dann ein Rohziegelbau von 1928, die Mühlen betrieben. An dem Bau von 1928 ist in einem Eishaus noch das Mühlrad erhalten, die Mahlwerke inzwischen abgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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