Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Von einem mehrseitigen Hof ist besonders die Straßenfront erhaltenswert. Sie bestand ursprünglich aus einem giebelständigen Fachwerkwohngebäude und einem gleichzeitigen überdachten Hoftor (1766 inschriftlich datiert). Im 19. Jh. erfolgte die Überbauung des Hoftores und der Ersatz des Giebels am alten Hauptwohngebäude durch einen Walm. Am Hoftor sind von den geschnitzten Schmuckformen besonders die Ranken der Büge des Wagentorsturzes hervorzuheben, die sich in gedrängterer Form auch noch einmal an den Knaggen des Mannpfortensturzes befinden. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |