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Ehemals dreiseitiger Hof am südlichen Ende der Bebauung entlang der Römerstraße, die den Hof rückwärtig abschließende Scheune leider beseitigt. Die verbleibenden Baulichkeiten werden besonders markant durch die einfriedende Bruchsteinmauer, in deren Verlauf an der Straße ein Kellerabgang inkorporiert ist und die unmittelbar anschließend auf der Süd-West-Ecke des Hofes als Sockelgeschoss eines im Übrigen in Fachwerk errichteten Nebengebäudes fortgeführt wird. Das Hauptwohngebäude mit diesem Nebengebäude firstparallel, aber etwas von der Straße zurückgelegen. Es ist ein zweizoniger Fachwerkbau aus dem 18. Jh,. dessen Gefüge ursprünglich, wenn auch nicht in gutem Zustand, erhalten ist. Aus dem 18. Jh. wahrscheinlich auch noch das genannte Nebengebäude. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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