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Dreiseitige Hofanlage an der Ecke von Römer- und Wetterstraße, überdachtes Hoftor zwischen Hauptwohngebäude und firstparallelem Fachwerk-Nebengebäude; das Hauptwohngebäude iebenfalls ein Fachwerkbau, der mit seiner bemerkenswerten Tiefe den Eindruck des Hofes prägt. Das im Obergeschoss sichtbare Fachwerkgefüge mit geradlinigen Streben zwischen Rähm und Schwelle deutet auf eine Entstehungszeit um 1800 hin. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |