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Der Hof Wetterstraße 10 gehört zu einem Bauensemble, das als Gesamtanlage unter Denkmalschutz steht (vgl. Gesamtanlage Trais-Münzenberg). Aufgrund seiner handwerklichen Qualität und seiner ortsgeschichtlichen Aussagekraft (Inschrift) wird das überdachte Hoftor als Kulturdenkmal hervorgehoben. Wageneinfahrt und Mannpforte sind getrennt. Der Mannpfortensturzbalken mit der Inschrift BAUHERR KONRAD ENDERS UND SEINE EHEFRAU MARGRETA EINE GEBORENE HEUSERN DEN 17 JULIUS 1822 K KOERNLEIN. Beide Tordurchgänge sind mittels Winkelhölzern und Kopfbändern bogenförmig gefaßt und von einem geschnitzten Band gerahmt. Das Gefach über der Mannpforte mit vier rautenförmigen Öffnungen. Die kreuzförmige Anordnung der unterteilenden Hölzer im Gefach erscheint wieder bei der daruntergelegenen Rahmen-Füllungs-Tür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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