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Eingeschossiger Fachwerkbau mit verschiefertem Querhaus auf der westlichen Längsseite; 1805 südöstlich vor dem Schloßpark errichtet. Der Entstehungszeit entspricht die reiche Profilierung des Querhaus-Dreieckgiebels über einem Klötzchenfries als Basis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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