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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Im Zentrum des Ortes gelegener Saalbau mit Satteldach, der 1862 eingeweiht wurde; das äußere Erscheinungsbild wird von einer Lisenengliederung mit verbindenden Rundbogenfriesen geprägt. In größerem Umfang, als dies heute noch der Fall ist, waren die einzelnen Wandfelder von zusammengefaßten Rundbogenfenstern mit Werksteingewänden durchbrochen. Während der NS-Diktatur fanden bereits seit 1936 keine Gottesdienste mehr in der Assenheimer Synagoge statt, vermutlich hat sie deshalb die Zerstörungswelle während des Pogroms vom November 1938 unbeschadet überstanden. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude der örtlichen Feuerwehr zur Nutzung überlassen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |