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Mehrseitig umbaute Hofanlage von unregelmäßigem Zuschnitt, die sich entlang der Einmündung der Hintergasse in die Hauptstraße erstreckt; als Kulturdenkmal sind das giebelständig zur Hauptstraße gelegene Fachwerkwohnhaus, die den Hof rückwärtig begrenzende Bruchsteinscheune und ein früher eine Schmiede beherbergender klassizistischer Bau auf der Südseite des Hofes hervorzuheben. Das dreizonige Wohnhaus verputzt, aber mit ungestörtem Gefüge; die sichtbaren geschnitzten Eckpfosten des Obergeschosses mit gedrehten Säulchen zwischen Voluten sprechen für eine Datierung des Gebäudes in das 18. Jahrhundert, auch wenn die Gesamtproportion des Baus mit dem sehr steilen Dach ein höheres Baualter vermuten läßt. Die genannte Bruchsteinscheune aus der Zeit um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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