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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Dreiseitige Hofanlage auf der östlichen Seite der Hauptstraße; der Hof erstreckt sich bis zum ehemaligen Stadtmauerverlauf entlang der Nidda. Der Sturz einer kleinen Pforte zum Hof trägt den Namenszug JOHANN PETER SCHÄFFER, die Jahresangabe 1737 sowie ein Familienwappen mit dem Motiv eines Schäfers. Mit 1737 dürfte auch das Baudatum des zweigeschossigen, verputzten Fachwerkwohngebäudes angegeben sein. Am Hofzugang neben der genannten Pforte bemerkenswert drei diamantierte Sandsteinpfosten jeweils mit bekrönendem Pinienzapfen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |