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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude; zweizonig mit ebenerdigem Zugang von der Straße aus und danebenliegender unterkellerter Stube. Das Fachwerk ist verputzt, es ist vermutlich in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden. Im Unterschied zu den bisher aufgeführten großen Höfen der Hauptstraße ist die hier zugehörige Parzelle sehr klein und bot höchstens einem kleinen Stall als Nebengebäude Platz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |