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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, dessen zugehörige Hofstelle rückwärtig ursprünglich von einer inzwischen beseitigten firstparallelen Scheune begrenzt wurde; das Wohnhaus ist verputzt. Im Obergeschoß sind aber geschnitzte Eckpfosten sichtbar gelassen, die ein insgesamt reich geschmücktes Fachwerk unter dem Putz vermuten lassen, Entstehungszeit wahrscheinlich um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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