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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
An den Kirchhof grenzender zweigeschossiger Bau von stattlichen Ausmaßen, früher als Schule genutzt; Sockel und Erdgeschoß in Bruchstein, darüber ein Fachwerkobergeschoß wahrscheinlich aus dem 18. Jahrhundert. Anschließend an die westliche Giebelseite in südlicher Richtung ein kurzer Abschnitt der Assenheimer Stadtmauer erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |