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Repräsentatives Wohnhaus am Südrand des heutigen Stadtparks, entstanden bereits um 1840, vermutlich jedoch in den achtziger Jahren des 19. Jhs. im Stil der Neorenaissance gravierend umgebaut. Zweigeschossiger Massivbau über hohem Sockel, dreiachsiger Westteil sowie zweiachsiger, leicht vortretender Risalit östlich. Der Risalit mit rundbogig schließender Durchfahrt, als Abschluss ein dreiteiliger Renaissancegiebel in Sandstein mit annähernd quadratischen Fensteröffnungen, Muschelabschlüssen, Obelisken, Oculus sowie Wetterfahne. An der Südwestkante Erker mit korinthischen Pilastern und steilem Walmdach, die Fenster des Hauses mit aufwändigen Sandsteingewänden: Konsolen, Profilierung, Ohren, diamantierter Schlussstein. In der Durchfahrt Muschelnische mit rahmender Ädikula (Pilaster, Segmentbogenabschluss), gegenüber zweiflügelige, über eine Freitreppe erreichbare Haustür mit Stichbogenabschluss. Im Innern alter Fliesenboden und rustikale Holztreppe mit polygonaler Stütze, im Obergeschoss der Salon mit flachem Deckenstuck; hier Kranzmotive. Der Keller mit Gewölbe sowie preußischen Kappen.
Nördlich und östlich des Hauses Gartengelände, hier ein hölzerner Pavillon mit Fliesenboden, die östliche Stützmauer mit abschließender Sandsteinbalustrade sowie einem konsolgestützten Altan.
Das Anwesen befand sich im Besitz des Gerbereibesitzers Johannes Müller, 1844 zog die 1840 gegründete Taubstummenanstalt in das Gebäude ein. Der Schwiegersohn der Familie Müller war der erste Direktor der Anstalt, die 1884 ein eigenes Gebäude in der Darmstädter Straße (Nr. 52) bezog. Wohl danach, nun im Besitz des Lederwarenfabrikanten Gustav Philipp Müller, wurde das Haus modernisiert. Bis 1995 diente es als Wohnung des Bensheimer Bürgermeisters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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