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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude an der Ecke zum Litzelgäßchen, traufständig zur Mühlenstraße und von dort auch zugänglich; durch die gestaffelte Anordnung zum benachbarten Pfarrhaus im Straßenraum von besonderer Wichtigkeit. Das Fachwerk des dreizonigen, vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammenden Baus verputzt und verschiefert, im übrigen aber offenbar unverändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |