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Zweigeschossiges Wohnhaus mit sehr hohem Mansarddach. Späthistoristischer Bau mit etlichen Jugendstildetails. Der ursprünglich asymmetrische, jedoch wohlproportionierte Bau mit rechtsseitigem Eckrisalit, der durch einen steilen Dreieckgiebel turmartig überhöht ist, wurde durch einen späteren risalitartigen Anbau (links) verunklärt. Der trotzdem positive Gesamteindruck ergibt sich in erster Linie durch die handwerklich solide Verarbeitung der Materialien Klinker, Sandstein und Schiefer. Auch die schmalen, hochrechteckigen Rundbogenfenster (im Erdgeschoss teilweise original verglast) bestärken diesen Eindruck. Hervorzuheben sind die Schmuckelemente aus Metall, wie Balkonbrüstungen und Zieranker, der fast vollständig erhaltene Dachaufbau mit Dachhäuschen und Zierbrüstung sowie der intakte Sandsteinsockel. Besonders qualitätvoll die farbig verglaste Eingangstür und eine Nebentür mit geschwungener kleiner Freitreppe. Zusammen mit dem schmiedeeisernen Tor zum Garten Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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