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Die abseits der heutigen Verkehrsführung gelegene Brücke über einen regulierten Bach, der u.a. aus einem heute nicht mehr vorhandenen Weiher unterhalb des Unteren Hardthofes gespeist wurde, entstand wahrscheinlich in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts, als man die Gladenbacher Chaussee ausbaute. Die alte Flurbezeichnung „In den krummen Gräben" verweist auf ein verzweigtes Grabensystem in diesem Bereich. Das filigrane Eisengeländer der Brücke hat - wie alte Photographien beweisen - die gleiche Gestaltung (in Rechtecke eingeschriebene Kreiselemente) wie das Geländer der alten Lahnbrücke, das leider nicht mehr erhalten ist. Als gut gestaltetes, handwerkliches Erzeugnis der Gründerjahre ist es Kulturdenkmal aus verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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