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Das Anwesen wird örtlich als Junkernhof, als Burgmannenhof überliefert. Es wird im Süden begrenzt von der alten Assenheimer Stadtmauer, die hier noch erhalten ist. Als Hauptgebäude ist ein zweigeschossiger Fachwerkwohnbau mit hochliegendem Keller anzusehen, der aus der Zeit um 1700 stammt. Im Erdgeschoß sehr schöne Fenster noch aus dem 19. Jahrhundert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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