Wirtsgasse 3, Wohnhaus
Wirtsgasse 3
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Wetteraukreis
Niddatal
Assenheim
  • Wirtsgasse 3
  • Wirtsgasse
Flur: 1
Flurstück: 272, 273

Große vierseitige Hofanlage südwestlich des Rathauses (Mankel-Maley'scher Hof); im Sturz des Eingangs zum traufständigen Hauptwohngebäude die inschriftliche Datierung ANNO 1680. Über dem Eingang ein auf zwei Bügen vorkragender Erker, dessen Eckpfosten geschnitzte Zierformen tragen. An der Einmündung der Mühlenstraße ein weiteres, offenbar älteres Fachwerkwohngebäude, ursprünglich sicher mit Satteldach und Firstausrichtung quer zur Hauptstraße, heute in Angleichung an den Firstverlauf des Baus von 1680 mit Walmdach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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