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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, verputzt, die zugehörige Hofstelle rückwärtig von einer firstparallelen Scheune in sichtbarem Fachwerk begrenzt. Das Gefüge des von der Straße erschlossenen Wohnhauses aus dem 18. Jahrhundert offenbar ursprünglich erhalten. Sehr schön zwei Giebelgauben aus der ersten Bauzeit mit runden Öffnungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |