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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Wirtsgasse 14 ist ein zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus, das erhaltenswerter Bestandteil der Assenheimer Gesamtanlage ist. Im Obergeschoß der zur Straße gelegenen Giebelseite sind die Eckpfosten sichtbar gelassen. Ihre geschnitzte Fassung mit figürlichen Masken, Schuppen und miteinander verschlungenen Bändern ist von so hoher Qualität, daß die Eckpfosten als Sachteile gesondert unter Denkmalschutz zu stellen sind. Ihre Entstehungszeit liegt vermutlich noch im 17. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |