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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Zweigeschossiges, zweizoniges Fachwerkwohngebäude, Teil einer hakenförmigen Hofreite; über dem Eingang auf der Traufseite zur Wallgasse in einem Brüstungsgefach des Obergeschosses zwei balusterartige Bauteile in Sandstein, die vielleicht einmal Teil eines Hofportals waren. Sie tragen die Initialen I0H . H . R . L und das Datum 1750; damit könnte zugleich die Bauzeit des Fachwerkwohnhauses angegeben sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |