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Teil der Gesamtanlage:
Assenheim
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; die ungewöhnliche Hausbreite und die daraus resultierende beachtliche Höhe des Giebeldreieckes sind in Assenheim einzig. Das vermutlich hohe Baualter, zumindest 17. Jahrhundert, lassen über die Störungen im Erdgeschoß durch den Einbau von Läden hinwegsehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |