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Zweigeschossiger Putzbau in erhöhter Lage mit stark verändertem Dach. Aufwändige Sandsteingliederung durch Gesimse und gequaderte Kanten, außerdem reiche Ausschmückung der Fenster: Fensterbänke auf Konsolen, horizontale und geschweifte Verdachungen, diamantierte Schlusssteine, Paarfenster mit Nische. Außerdem Veranda mit gusseisernen Gittern und Säulen im klassizistischen Stil. Entlang der Straße Stützmauer. Trotz der Veränderungen im Dachbereich wichtiger Bestandteil der Villenreihe entlang der Nibelungenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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