Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Vermutlich zu Beginn der Neuzeit wurde ein erster christlicher Friedhof außerhalb der Assenheimer Ortsummauerung angelegt. Die erste schriftliche Erwähnung des Friedhofs vor dem Südabschnitt der Assenheimer Stadtmauer soll aus dem Jahre 1571 stammen. Freistehend und eingebunden in die Umfassungsmauer befinden sich auf ihm noch eine Vielzahl historischer Grabmäler. Aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen sind sie als „Sachteile" unter Denkmalschutz zu stellen, während die inzwischen aufgelassene Friedhofsfläche Teil der Assenheimer Gesamtanlage ist (Ensemble-Denkmalschutz). Die noch einmal eigens abgegrenzte Begräbnisstätte der Grafen von Solms-Rödelheim und Assenheim ist dagegen als „Sachgesamtheit" anzusprechen. Im Unterschied zum übrigen Friedhof wird sie noch belegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |