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Südlich Assenheims auf einem zum Niddatal abfallenden Hanggelände mit einer Größe von 9,85 ar vermutlich Ende der 1840er Jahre angelegt; eine Vielzahl von Grabmälern, etwa 63, ist erhalten. Eine jüdische Gemeinde bildete sich in Assenheim nach dem Dreißigjährigen Krieg, seit der Mitte des 19. Jhs. waren ihr auch die Juden aus Bruchenbrücken angeschlossen. Kulturdenkmal aus religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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