Löherstraße 27, Zustand Februar 2021 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Löherstraße 27, Giebel (Foto: Mareike Hammann, LfDH)
Löherstraße 27 (Foto: Mareike Hammann, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Löherstraße 27
Fachwerkhaus
Flur: 5
Flurstück: 1512/384

Teil der Gesamtanlage:
Löherstraße

Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus und Hinterhaus in der ehemaligen Vorstadt der Löher- und Weißgerber. Das Fachwerk des Vorderhauses mit reichem Fachwerkschmuckgiebel wurde in die Zeit um 1550 datiert. Über Sandsteinsockel zweiriegeliges Gefüge mit nach außen geneigten Fußstreben, im Obergeschoss einriegelig. Das Giebeldreieck mit reich profilierten Rähmbalken, Andreaskreuzen und teilweise gebogenen Streben. Für das Hinterhaus wurde dendrochronologisch eine Bauzeit im Jahr 1492 festgelegt und es gilt damit als eines der ältesten erhaltenen Bürgerhäuser Fuldas.

Zudem weist der Mauerrest einer Vorgängerbebauung im Kellerbereich auf eine Besiedlung der Löherstraße bereits im frühen Mittelalter hin.

Damit sind beide Gebäude neben der hohen stadt- und baugeschichtlichen Bedeutung auch von städtebaulichem Zeugniswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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