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Bahnhof als ländlicher Typenbau an der ehemaligen Strecke zwischen dem Aschaffenburger Mainhafen und Höchst i. Odw. Nach einem Staatsvertrag zwischen Hessen und Bayern durch die Königlich-Bayerische-Neubauinspektion Miltenberg 1912 nördlich der Strecke errichtet. Einer der beiden letzten erhaltenen Typenbahnhöfe nach bayerischem Standard; niedrig, weitgehend aus Holz. Vor Warteraum und Güterschuppen integrierte Pfeilerhalle bzw. vorgezogenes Dach. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |