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Zusammen mit der zugehörigen Ansiedlung ursprünglich im Besitz des Zisterzienserklosters Arnsburg; nach der Aufhebung des Klosters kam es an die Grafen von Solms-Rödelheim und Assenheim, die es bis in die Gegenwart als Domäne führen.
Der ehemalige Klosterhof zeichnet sich durch seine Geschlossenheit aus. Das stattliche zweigeschossige Herrenhaus mit Mansarddach auf der südlichen Schmalseite des Hofes stammt aus dem Jahre 1792, seine gerundeten Eckpavillons tragen zu einen insgesamt H-förmigen Grundriß bei. Die im 18. Jahrhundert entstandenen, im 19. Jahrhundert erweiterten Wirtschaftsbauten bilden einen längsrechteckigen, axial auf das Herrenhaus ausgerichteten Hof. Neben der Einfahrt im Norden des Hofes flankieren weitere Nebengebäude eine zweite Zufahrtsmöglichkeit von Westen auf der Höhe des Herrenhauses. Ebenfalls im Westen ist das den Hof umgebende Areal von einer Bruchsteinmauer eingefaßt, südlich und östlich des Herrenhauses ist es parkartig angelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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